Pflegehilfs­mittel für die häusliche Pflege

Immer mehr Menschen sind heute auf Pflege angewiesen – und das nicht nur aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung. 

Auch ein gravierender Unfall mit bleibenden Schäden kann zu einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit führen. Weitere häufige Anlässe sind Tumorerkrankungen und Schlaganfälle.

Produkte zum Thema
  • Schutzbeklei­dung
  • Mundschutz
  • Desinfektions­mittel für Hände und Flächen
  • Einmalhand­schuhe

Zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfs­mittel

Auch außerhalb der Leistungspflicht der Krankenkasse haben Pflegebedürftige unter Umständen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. 

Bei Handicaps durch Krankheit oder Behinderung ist klar die Krankenkasse für die Finanzierung von Hilfsmitteln zuständig (die genaue Definition finden Sie unter § 40 Abs. 1 SGB XI). Darüber hinaus können Kosten für Pflegemittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, auch übernommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufung vorliegt und keine Leistungspflicht der Krankenkassen besteht. 

Hierzu zählt alles, was zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beiträgt oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht (soweit die Hilfsmittel nicht bereits wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung zu leisten sind). In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat

Erstattungsfähig sind dabei folgende Materialen und Hilfsmittel:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
    Bettschutzeinlagen beziehungsweise Bettschutzauflagen nehmen Körperflüssigkeiten auf. Sie schützen dadurch nicht nur Bett und Bezug, sondern ermöglichen einen höheren Liegekomfort und gewährleisten bestmögliche Trockenheit.
  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen
    Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen.
  • Einmalhandschuhe
    Einweghandschuhe schützen sowohl Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen als auch alle weiteren Beteiligten.
  • Desinfektionsmittel für Hände
    Eine gründliche Händedesinfektion schützt vor Keimen und trägt wesentlich dazu bei, Infektionskrankheiten zu vermeiden. Händedesinfektionsmittel sollten daher im Pflegealltag regelmäßig und exakt nach Gebrauchsanweisung benutzt werden.
  • Desinfektionsmittel für Flächen
    Flächendesinfektionsmittel kommen überall dort zum Einsatz, wo Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sind – wichtig sowohl im Sanitärbereich als auch in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.
  • Mundschutz und Fingerlinge
    Ein Mundschutz schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist bereits ratsam, sobald der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist.
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